Neue Richtlinien des NFV für den weiteren Spielbetrieb

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  • Beitrag veröffentlicht:1. Dezember 2021
  • Beitrag zuletzt geändert am:1. Dezember 2021

Fortsetzung des Spielbetriebes in der Warnstufe II
Liebe Fußballfamilie,
auf Grundlage der Corona-Verordnung vom 24.11.2021 befindet sich Niedersachsen
voraussichtlich nahezu flächendeckend ab dem 01.12.2021 in „Warnstufe II“ der aktuell geltenden
Verordnung. Die Warnstufe II bringt für den Fußball einige weitere Einschränkungen.
Alle Änderungen, die ab Feststellung der Warnstufe II gelten, können Sie der angehängten
Übersicht entnehmen.
Grundsätzlich gilt für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spielerinnen, Trainerinnen, Betreuerinnen, Schiedsrichterinnen, Funktionsteams, Zuschauer etc. die 2GRegelung unter freiem Himmel. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten
gestattet, die geimpft oder genesen sind und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.
Die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen sowie das Fußballspielen in der Halle ist nur
noch unter den Bedingungen der 2G+-Regelung möglich, wonach noch zusätzlich ein negativer
Test erforderlich ist. Zudem ist abseits der aktiven Sportausübung eine FFP2-Maske zu tragen,
eine medizinische Maske ist nach Feststellung der Warnstufe II in geschlossenen Räumen nicht
mehr ausreichend.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bis einschließlich 17 Jahre)
gilt die 3G-, 2G- bzw. 2G+-Regel nicht.

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