Neue Richtlinien für den Spielbetrieb vom NFV

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  • Beitrag veröffentlicht:25. November 2021
  • Beitrag zuletzt geändert am:25. November 2021

Liebe Fußballfamilie,
mit Wirkung zum 24.11.2021 hat das Land Niedersachsen neue Bestimmungen zum Umgang mit
dem Coronavirus veröffentlicht.
Hiermit sind aufgrund der aktuellen Entwicklung verschärfte Regelungen in Kraft getreten, die
auch den Fußball betreffen.
Schon ab Feststellung der Warnstufe 1, die das Land Niedersachsen zum heutigen Tage
landesweit bereits festgestellt hat, können Sporttreibende und Zuschauer die Sportanlage nur
betreten, wenn die 3G-Regel eingehalten wird. Demnach kann nur Sport treiben oder zuschauen,
wer entweder geimpft, genesen oder negativ getestet ist.
Das Betreten der Umkleiden und Duschen ist darüber hinaus nur noch Geimpften und Genesenen
gestattet. Eine kurze Übersicht, was die neuen Bestimmungen für den Fußball bedeuten, ist als
Anhang beigefügt.
Nach der aktuell im Land Niedersachsen geltenden Warnstufe 1 setzt der Niedersächsische
Fußballverband den laufenden Spielbetrieb im Freien unter Beachtung der geltenden
Hygienemaßnahmen grundsätzlich fort. Sofern vereinzelt die Fortsetzung des Spielbetriebes
aufgrund von weitergehenden einschränkenden Verfügungslagen nicht praktikabel ist oder
Vereine aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine Spielverlegung vorziehen, erfolgt in
Abstimmung der beteiligten Vereine mit der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle eine
Absetzung des Spielbetriebes und dessen Neuterminierung.

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