Wichtige Mitteilung des NFV

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  • Beitrag veröffentlicht:11. November 2021
  • Beitrag zuletzt geändert am:11. November 2021

3G-Regelung für Umkleidekabinen und Duschräume
Liebe Fußballfamilie,
wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass nach Feststellung der Warnstufe 1 bzw.
Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 (Indikator „Neuinfizierte“) im jeweiligen Landkreis bzw.
der kreisfreien Stadt vor und nach der Sportausübung im Freien die Nutzung von
Umkleideräumen und Duschen nur unter Anwendung der 3G-Regel möglich ist.
D.h. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Personen genutzt werden, die vollständig geimpft,
genesen oder negativ getestet worden sind.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 3G-Regel nicht.
Dies geht noch einmal klarstellend aus der niedersächsischen Corona-Verordnung hervor, die
zum 11.11.2021 in Kraft tritt.
Darüber hinaus können die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte abweichende
strengere Maßnahme durch Allgemeinverfügung erlassen, die dann vor Ort zu befolgen sind.
Daraus folgt, dass die jeweiligen Hygienekonzepte der Vereine ggf. auf diese Neuerungen
anzupassen sind und dass trotzdem alle weiteren Hygienebestimmungen weiterhin gelten und zu zu befolgen sind.

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